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Datenschutz-Bestandaufnahme in Unternehmen

Datenschutz-Audits sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch ist es ein wichtiger Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor, seinen Geschäftspartnern, Kunden, Lieferanten sowie Mitarbeitern aufzeigen zu können, dass verantwortungsvoll mit sensiblen Daten umgegangen wird. Gleichzeitig ist ein Datenschutz-Audit die Basis für die kontinuierliche Arbeit Ihres Datzenschutzbeauftragten.

Wir überprüfen und bewerten in Ihrem Unternehmen inwiefern Ihr Datenschutzkonzept und Ihre technischen Einrichtungen den Datenschutzauflagen entsprechen. Sie erhalten abschließend einen umfassenden Bericht und können genau sehen, ob in Bereichen Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

 

Unsere Schwerpunkte

  • Überprüfung und Bewertung Ihrer IT (Hard- und Software) sowie Ihrer Netzwerkinfrastruktur (IT-Basischeck)
  • Analyse Ihrer Infrastruktur (Zutrittskontrolle/Ver- und Entsorgungseinrichtungen) unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Datenschutz- und Datenlöschungskonzeptes
  • Überprüfung Ihrer bestehenden Systeme und Anweisungen auf Datenschutzkonformität
  • Erstellen des Verfahrensverzeichnisses sowie diverser Textvorlagen zur Umsetzung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
  • Information der Mitarbeiter über grundlegende Bestimmungen des BDSG mit Dokumentation der Einweisung sowie Erstellung individueller Dienstanweisungen und Unterweisungen, um die Vorschriften des BDSG umzusetzen
  • Abschlussbericht und Erstellung eines kompletten Audit-Ordners inkl. aller erarbeiteten Vorlagen und Dokumente