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Mitarbeiter für das Thema Datenschutz sensibilisieren

Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter in das Thema Datenschutz einzuweisen und eine Verpflichtung laut §5 BDSG vom Mitarbeiter unterschreiben zu lassen.

Mit der Online Datenschutz-Grundschulung erhalten Ihre Mitarbeiter eine umfangreiche Erstschulung. Sie werden auf Sicherheitsaspekte im Umgang mit der EDV geschult, mit den grundlegenden Aspekten zur privaten Kommunikation im Unternehmen vertraut gemacht und auf das Datenschutzgesetz verpflichtet.